(Stand 01.01.2021)

Als Mitglied des Berufsverband für Fachkräfte Pferdegestützer Interventionen richten sich unsere Einzelpreise für pferdegestütztes Coaching und erlebnisorientierte Reitpädagogik nach den Honorarrichtlinien des Berufsverbandes. In den Preisen sind die Kosten für die Fachkräfte, die Pferde, aber auch die Kosten für Reflexions- und Elterngespräche und für schriftliche Dokumentationen enthalten. Weitere Gespräche und evtl. Entwicklungsberichte werden gesondert berechnet.

Einzelpreis Coaching:

Pferdegestütztes Coaching pro Stunde (incl. telefonischem Vorgespräch und Auftragsklärung)
80 EUR (Rabattierung ab 3 Terminen auf Anfrage möglich)

Einzelpreise Reitpädagogik:

Reitpädagogik A (45 min):
60 Euro

Reitpädagogik B (60 min):
80 Euro

Für Selbstzahler ohne pädagogisches oder therapeutisches Setting, ohne Reflexions- und Elterngespräche und ohne schriftliche Dokumentationen gelten folgende Preise:

Schnupperstunde (45 min):
30 Euro

Einzelpreis Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (45 min):
36 Euro (Zehnerkarte 324 Euro)

Einzelpreis Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (60 min):
48 Euro (Zehnerkarte 432 Euro)


Einzelpreis Erwachsene (45 min):
50 Euro (Zehnerkarte 450 Euro)

Einzelpreis Erwachsene (60 min):
66 Euro (Zehnerkarte 600 Euro)


Gruppenpreise:

Ponyteam

1 Kurseinheit (8 Kinder / 1-2 Reitpädagogen / 90 min): 14 EUR
1 zu buchender Kurs besteht aus 10 Einheiten

Mustang KIDS

30 Kurseinheiten (4 Kinder / 1 Reitpädagoge / 1-2 Pferde / 60 min): 500 EUR
zahlbar in 2x 15 Stunden á 250 EUR

Horse Heroes

30 Kurseinheiten (6 Kinder / 1 Reitpädagoge / 2 Pferde / 75 min): 500 EUR
zahlbar in 2x 15 Stunden á 250 EUR

Großgruppen und Projekte:

nach zeitlichem und personellem Aufwand des Projektes

In unserer Preiskalkulation sind folgende Komponenten eingerechnet:

  • Versicherung von Tätigkeiten und Teilnehmer
  • Versicherung der Pferde
  • Pädagogische Vor- und Nachbearbeitung der Tätigkeiten incl. schriftliche Dokumentation
  • Beratungs- und Elterngespräche
  • Personalmehraufwand bei größeren Gruppen und Projekten
  • Materialkosten
  • Aus- und Weiterbildung der Pferde
  • Weitere Pferdekosten wie Pension, Futter, Hufschmied, Tierarzt

Die Kosten müssen in der Regel privat übernommen werden. Die Krankenkassen erstatten in der Regel keine Kosten.
In indizierten Fällen können die Kosten als außergewöhnliche Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden und in einigen Fällen übernehmen entweder das Jugendamt (KJHG) oder das Sozialamt (BSHG) die Kosten.

Die Jugendämter im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (z.B. §13 KJHG, §35a KJHG)
Die Sozialämter im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (z.B. §39BSHG, §40BSHGu.a.).